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7 U 20/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-06-10, 7 U 20/22
Entscheidungsdatum: 2022-06-10
Aktenzeichen: 7 U 20/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0610.7U20.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteils des Landgerichts Bielefeld (19 O 426/19) vom 26.11.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 7.000,00 EUR festgesetzt.
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