Oberlandesgericht Hamm, 2022-06-09, 5 Ws 131/22

5 Ws 131/22Obergericht09.06.2022

Regest

zu den Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung bei womöglich eingeschränkten intellektuellen Fähigkeiten des Angeklagten

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 131/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-09

Aktenzeichen: 5 Ws 131/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0609.5WS131.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Normen: StPO § 140 Abs. 2

Leitsätze

zu den Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung bei womöglich eingeschränkten intellektuellen Fähigkeiten des Angeklagten

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

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