Oberlandesgericht Hamm, 2022-06-01, 12 U 74/21

12 U 74/21Obergericht01.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 74/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-01

Aktenzeichen: 12 U 74/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0601.12U74.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.03.2021 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist nunmehr ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Wert des Streitgegenstands für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 40.000,00 € festgesetzt.

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