Oberlandesgericht Hamm, 2022-05-24, 5 RBs 152/22

5 RBs 152/22Obergericht24.05.2022

Regest

Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem Bußgeldbescheid wegen einer Nichtverkehrsordnungswidrigkeit

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 RBs 152/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-24

Aktenzeichen: 5 RBs 152/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0524.5RBS152.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen

Normen: OWiG § 66

Leitsätze

Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem Bußgeldbescheid wegen einer Nichtverkehrsordnungswidrigkeit

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Das Verfahren wird eingestellt.Die Kosten des Verfahrens und die der Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse (§§ 467 Abs 1; 473 Abs. 1 StPO; 46, 79 Abs. 3 OWiG) .

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