Oberlandesgericht Hamm, 2022-05-19, 5 U 168/21

5 U 168/21Obergericht19.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 168/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-19

Aktenzeichen: 5 U 168/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0519.5U168.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten vom 03.11.2021 wird das am 28.09.2021 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 26.000 € festgesetzt.

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