Oberlandesgericht Hamm, 2022-05-19, 21 U 18/21

21 U 18/21Obergericht19.05.2022

Regest

zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen betreffend die Verpflichtung zur Vorlage sog. Mindestlohnbescheinigungen

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 18/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-19

Aktenzeichen: 21 U 18/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0519.21U18.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Normen: BGB § 307 Abs. 1; MiLoG § 13; AEntG § 14

Leitsätze

zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen betreffend die Verpflichtung zur Vorlage sog. Mindestlohnbescheinigungen

Tenor

Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 05.01.2021 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen durch Beschluss gemäß § 522 II 1 ZPO zurückzuweisen.

Die Beklagte erhält Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Hinweises Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung weiter aufrechterhalten oder aus Kostengründen zurückgenommen wird.

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