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4 WF 284/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-05-17, 4 WF 284/21
4 WF 284/21Obergericht17.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-17
Aktenzeichen: 4 WF 284/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0517.4WF284.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den am 24.11.2020 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Lüdenscheid vom 06.07.2021 (5 F 194/16) wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des angefochtenen Beschlusses sowie des am 17.08.2021 erlassenen Nichtabhilfebeschlusses zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kindesvater auferlegt.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.200,00 € ( 4 x 800,00 €) festgesetzt.
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