Oberlandesgericht Hamm, 2022-05-17, 4 U 84/21

4 U 84/21Obergericht17.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 84/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-17

Aktenzeichen: 4 U 84/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0517.4U84.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.07.2021 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Paderborn (Aktenzeichen 7 O 37/20) abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2020 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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