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8 W 7/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-05-11, 8 W 7/22
8 W 7/22Obergericht11.05.2022
Zur Bemessung des Streitwerts einer Beschlussmängelklage, mit der die Nichtigkeit/Anfechtbarkeit gleich lautender Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen einer GmbH & Co. KG und ihrerKomplementär-GmbH verfolgt wird.
Entscheidungsdatum: 2022-05-11
Aktenzeichen: 8 W 7/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0511.8W7.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Normen: AktG §§ 247 Abs. 1 S. 1, S. 2; GKG §§ 12 Abs. 1, 39 Abs. 1, 40; ZPO § 3
Zur Bemessung des Streitwerts einer Beschlussmängelklage, mit der die Nichtigkeit/Anfechtbarkeit gleich lautender Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen einer GmbH & Co. KG und ihrerKomplementär-GmbH verfolgt wird.
Auf die Beschwerde der Beklagten zu 2) bis 5) vom 08.12.2021 wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Münster vom 25.11.2021 in Ge- stalt der Nichtabhilfeentscheidung vom 02.02.2022 dahin abgeändert, dass der Streitwert auf 6.400,00 EUR festgesetzt wird.
Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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