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7 U 3/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-05-03, 7 U 3/22
Entscheidungsdatum: 2022-05-03
Aktenzeichen: 7 U 3/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0503.7U3.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.12.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster (02 O 383/20) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten der Streithelfer, werden der Klägerin auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 5.211,50 EUR festgesetzt.
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