Oberlandesgericht Hamm, 2022-04-26, 9 U 155/21

9 U 155/21Obergericht26.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 155/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-26

Aktenzeichen: 9 U 155/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0426.9U155.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund (21 O 16/21) vom 16.09.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels - einschließlich der Kosten der Nebenintervention - trägt der Kläger.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert die Berufungsinstanz wird auf 9.368,93 EUR festgesetzt.

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