Oberlandesgericht Hamm, 2022-04-25, 11 W 15/22

11 W 15/22Obergericht25.04.2022

Regest

Ein Handwerker ist bei Bauarbeiten in einer privaten Wohnung unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht nicht verantwortlich, wenn der Mieter die Wohnung während der Arbeiten abredewidrig betritt und dann aufgrund einer durch die Arbeiten bedingte, von ihm nicht erkannten Gefahrenstelle zu Schaden kommt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 W 15/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-25

Aktenzeichen: 11 W 15/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0425.11W15.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: § 823 BGB

Leitsätze

Ein Handwerker ist bei Bauarbeiten in einer privaten Wohnung unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht nicht verantwortlich, wenn der Mieter die Wohnung während der Arbeiten abredewidrig betritt und dann aufgrund einer durch die Arbeiten bedingte, von ihm nicht erkannten Gefahrenstelle zu Schaden kommt.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Detmold vom 06.10.2021 (4 O 163/21) wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.