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11 U 39/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-04-13, 11 U 39/21
Entscheidungsdatum: 2022-04-13
Aktenzeichen: 11 U 39/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0413.11U39.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
weist der Senat nach Beratung darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.
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