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7 U 1/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-04-12, 7 U 1/21
7 U 1/21Obergericht12.04.2022
Allein die Umstände eines lohnenden Streifschadens mit geringem Verletzungsrisiko unter Einsatz typischerweise bei einem manipulierten Unfall eingesetzter Fahrzeuge sowie zwei Unfallereignisse innerhalb von zwei Wochen genügen nicht zwingend – so hier – für die Annahme einer Einwilligung in einen Verkehrsunfall.
Entscheidungsdatum: 2022-04-12
Aktenzeichen: 7 U 1/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0412.7U1.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: § 7 StVG
Allein die Umstände eines lohnenden Streifschadens mit geringem Verletzungsrisiko unter Einsatz typischerweise bei einem manipulierten Unfall eingesetzter Fahrzeuge sowie zwei Unfallereignisse innerhalb von zwei Wochen genügen nicht zwingend – so hier – für die Annahme einer Einwilligung in einen Verkehrsunfall.
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
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