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28 U 56/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-04-12, 28 U 56/21
Entscheidungsdatum: 2022-04-12
Aktenzeichen: 28 U 56/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0412.28U56.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 22.02.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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