Oberlandesgericht Hamm, 2022-04-07, 5 RVs 35/22

5 RVs 35/22Obergericht07.04.2022

Regest

zur erforderlichen Darlegung des Vermögensschadens bei Verurteilung wegen Betruges aufgrund Verheimlichens von Vorschäden beim Gebrauchtwagenkauf

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 35/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-07

Aktenzeichen: 5 RVs 35/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0407.5RVS35.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Normen: StGB § 263

Leitsätze

zur erforderlichen Darlegung des Vermögensschadens bei Verurteilung wegen Betruges aufgrund Verheimlichens von Vorschäden beim Gebrauchtwagenkauf

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.

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