Oberlandesgericht Hamm, 2022-03-28, 31 Sch 6/19

31 Sch 6/19Obergericht28.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 Sch 6/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-28

Aktenzeichen: 31 Sch 6/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0328.31SCH6.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Schiedsklägers auf Aufhebung des Schiedsspruchs wird abgewiesen.

Die Kosten des Schiedsverfahrens werden dem Schiedskläger auferlegt.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für dieses Verfahren wird auf 285.715,- € festgesetzt.

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