projekte
31 Sch 6/19•Oberlandesgericht Hamm, 2022-03-28, 31 Sch 6/19
31 Sch 6/19Obergericht28.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-28
Aktenzeichen: 31 Sch 6/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0328.31SCH6.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Der Antrag des Schiedsklägers auf Aufhebung des Schiedsspruchs wird abgewiesen.
Die Kosten des Schiedsverfahrens werden dem Schiedskläger auferlegt.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für dieses Verfahren wird auf 285.715,- € festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.