Oberlandesgericht Hamm, 2022-03-08, 9 U 187/21

9 U 187/21Obergericht08.03.2022

Regest

Ist dem Pedelecfahrer in mehrfacher Hinsicht ein Verkehrsverstoß vorzuwerfen, steht aus sachverständiger Sicht aber fest, dass der nach eigener Auskunft beobachtende und bremsbereite Fahrzeugführer letztendlich in der konkreten Situation versagt und zu spät gebremst hat, was ihm zum Verschulden gereicht, da er den Unfall bei rechtzeitiger Reaktion sicher hätte vermeiden können, so ist eine Quotelung des Schadens angemessen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 187/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-08

Aktenzeichen: 9 U 187/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0308.9U187.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 7 StVG, § 9 StVG, § 254 BGB; § 1 Abs. 2 StVO

Leitsätze

Ist dem Pedelecfahrer in mehrfacher Hinsicht ein Verkehrsverstoß vorzuwerfen, steht aus sachverständiger Sicht aber fest, dass der nach eigener Auskunft beobachtende und bremsbereite Fahrzeugführer letztendlich in der konkreten Situation versagt und zu spät gebremst hat, was ihm zum Verschulden gereicht, da er den Unfall bei rechtzeitiger Reaktion sicher hätte vermeiden können, so ist eine Quotelung des Schadens angemessen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.10.2021 verkündete Schlussurteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster ist nach dem einstimmigen Votum des Senats offensichtlich aussichtslos.

Es ist daher beabsichtigt, diese durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen

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