projekte
9 U 155/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-02-04, 9 U 155/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-04
Aktenzeichen: 9 U 155/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0204.9U155.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.