Oberlandesgericht Hamm, 2022-01-18, 4 U 156/20

4 U 156/20Obergericht18.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 156/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-18

Aktenzeichen: 4 U 156/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0118.4U156.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 03.09.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld (8 O 13/20) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.