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8 U 13/20•Oberlandesgericht Hamm, 2022-01-17, 8 U 13/20
Entscheidungsdatum: 2022-01-17
Aktenzeichen: 8 U 13/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0117.8U13.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 04.12.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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