Oberlandesgericht Hamm, 2022-01-11, 24 U 65/20

24 U 65/20Obergericht11.01.2022

Regest

zur Bestimmung der Schadenshöhe bei fehlerhafter Baukostenermittlung und Überschreitung einer vereinbarten Kostenobergrenze

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 65/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-11

Aktenzeichen: 24 U 65/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0111.24U65.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Normen: BGB § 635 a.F.

Leitsätze

zur Bestimmung der Schadenshöhe bei fehlerhafter Baukostenermittlung und Überschreitung einer vereinbarten Kostenobergrenze

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 24.04.2020 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 38.860,18 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.03.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 77 % und der Beklagte zu 23 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 84 % und der Beklagte zu 16 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Soweit die Verurteilung in der Hauptsache den Betrag von 13.849,88 EUR übersteigt, darf der jeweilige Vollstreckungsschuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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