Oberlandesgericht Hamm, 2021-12-28, 10 W 125/19

10 W 125/19Obergericht28.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 125/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-28

Aktenzeichen: 10 W 125/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:1228.10W125.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Gütersloh vom 11.06.2019 werden die zur Begründung des weiteren Hilfsantrags der Beteiligten zu 1) bis 3) vom 05.11.2018 erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet.

Das Amtsgericht – Nachlassgericht – Gütersloh wird angewiesen, der Beteiligten zu 2) einen Erbschein mit folgendem Inhalt zu erteilen: Der am 00.00.2018 verstorbene B A, geboren am 00.00.1937 in C, ist von der Beteiligten zu 2) als Alleinerbin beerbt worden.

Die Beschwerden der Beteiligten zu 1), 4), 6), 7), 8) und 9) werden zurückgewiesen.

Die Gerichtsgebühren für den Erbscheinsantrag trägt die Beteiligte zu 2). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2) werden den Beteiligten zu 1), 4), 6), 7), 8) und 9) auferlegt. Darüber hinaus findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.515.058,02 € festgesetzt.

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