Oberlandesgericht Hamm, 2021-11-30, 4 Ws 129/21

4 Ws 129/21Obergericht30.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 129/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-30

Aktenzeichen: 4 Ws 129/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:1130.4WS129.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des ange-fochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen der Staatsanwaltschaft Paderborn und der Generalstaatsanwaltschaft nicht ausgeräumt werden, auf Kosten der Landeskasse (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

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