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12 U 166/16•Oberlandesgericht Hamm, 2021-11-24, 12 U 166/16
12 U 166/16Obergericht24.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-24
Aktenzeichen: 12 U 166/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:1124.12U166.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 26.10.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 89 % und der Beklagten zu 11 % auferlegt.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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