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11 W 55/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-11-19, 11 W 55/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-19
Aktenzeichen: 11 W 55/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:1119.11W55.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 08.11.2021 gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 21.10.2021 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusses vom 09.11.2021 zurückgewiesen.
Ergänzend verweist der Senat zudem auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom 22.04.2021 zum Aktenzeichen 11 W 25/21.
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