Oberlandesgericht Hamm, 2021-10-14, 28 U 274/19

28 U 274/19Obergericht14.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 274/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-14

Aktenzeichen: 28 U 274/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:1014.28U274.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.10.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung aus beiden Urteilen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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