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29 W 48/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-10-08, 29 W 48/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-08
Aktenzeichen: 29 W 48/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:1008.29W48.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilsenat
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 13.09.2021 gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 31.08.2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 65.000 € festgesetzt.
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