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31 U 46/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-09-27, 31 U 46/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-27
Aktenzeichen: 31 U 46/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0927.31U46.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 09.03.2021 verkündete Urteil der 014. Zivilkammer des Landgerichts Münster (014 O 353/20) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 17.911,73 EUR festgesetzt.
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