Oberlandesgericht Hamm, 2021-09-20, 3 U 100/20

3 U 100/20Obergericht20.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 100/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-20

Aktenzeichen: 3 U 100/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0920.3U100.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 01.10.2020 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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