Oberlandesgericht Hamm, 2021-09-06, 4 Ws 153/21

4 Ws 153/21Obergericht06.09.2021

Regest

zur Frage der Verweigerung vollständiger Akteneinsicht an die Vertreterin der Nebenklägerin in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation wegen der Untersuchungszweck durch eine vollständige Akteneinsicht gefährdet erscheint

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 153/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-06

Aktenzeichen: 4 Ws 153/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0906.4WS153.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StPO § 406e Abs. 2 S. 2

Leitsätze

zur Frage der Verweigerung vollständiger Akteneinsicht an die Vertreterin der Nebenklägerin in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation wegen der Untersuchungszweck durch eine vollständige Akteneinsicht gefährdet erscheint

Tenor

Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses sowie des Nichtabhilfebeschlusses des Landgerichts Paderborn vom 26.08.2021, die durch das Vorbringen der Beschwerdeführerin nicht ausgeräumt werden, auf deren Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

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