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15 W 337/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-08-18, 15 W 337/20
15 W 337/20Obergericht18.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-18
Aktenzeichen: 15 W 337/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0818.15W337.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 3) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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