Oberlandesgericht Hamm, 2021-08-02, 18 U 105/20

18 U 105/20Obergericht02.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 105/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-02

Aktenzeichen: 18 U 105/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0802.18U105.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.6.2020 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert;

die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.545,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.2.2019 zu zahlen;

die weitergehende Klage bleibt abgewiesen;

die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 27 % und die Beklagte zu 73 %; die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 5 % und die Beklagte zu 95 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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