projekte
3 Ws 265/21 und 282/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-07-29, 3 Ws 265/21 und 282/21
3 Ws 265/21 und 282/21Obergericht29.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-29
Aktenzeichen: 3 Ws 265/21 und 282/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0729.3WS265.21UND282.2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Die sofortigen Beschwerden werden als unbegründet verworfen.
Der Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen; die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft werden der Staatskasse auferlegt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.