Oberlandesgericht Hamm, 2021-07-29, 3 Ws 265/21 und 282/21

3 Ws 265/21 und 282/21Obergericht29.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 265/21 und 282/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-29

Aktenzeichen: 3 Ws 265/21 und 282/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0729.3WS265.21UND282.2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Die sofortigen Beschwerden werden als unbegründet verworfen.

Der Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen; die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft werden der Staatskasse auferlegt.

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