Oberlandesgericht Hamm, 2021-07-23, 4 UF 101/21

4 UF 101/21Obergericht23.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 101/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-23

Aktenzeichen: 4 UF 101/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0723.4UF101.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 07.05.2021 (69 F 29/21) wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter.

Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.

Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren vom 25.05.2021 wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist insoweit nicht veranlasst.

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