Oberlandesgericht Hamm, 2021-07-20, 34 U 84/20

34 U 84/20Obergericht20.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 84/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-20

Aktenzeichen: 34 U 84/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0720.34U84.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Gegenvorstellung des Beklagten gegen den Prozesskostenhilfe zurückweisenden Senatsbeschluss vom 05.04.2021 wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.07.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (114 O 36/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 7.000,00 EUR festgesetzt.

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