Oberlandesgericht Hamm, 2021-07-14, 8 U 124/20

8 U 124/20Obergericht14.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 124/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-14

Aktenzeichen: 8 U 124/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0714.8U124.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.06.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.463,85 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 13.443,57 € seit dem 08.12.2020 und aus 3.020,28 € seit dem 09.06.2021 zu zahlen sowie den Kläger von weiteren Zahlungspflichten aus dem Darlehensvertrag vom 10.11.2020 mit der Z Bank, Zweigniederlassung der X Bank GmbH, mit der Vertragsnummer Darlehen01 i.H.v. 35.422,57 € freizustellen, Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs der Marke Z vom Typ Kfz-Typ01 3.0 TDI (..) mit der Fahrzeugidentifikationsnummer FIN01 nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein und Serviceheft, Übertragung des Anwartschaftsrechts an dem Fahrzeug auf Übereignung sowie Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche an dem Fahrzeug und dem Fahrzeugbrief gegenüber der Z Bank, Zweigniederlassung der X Bank GmbH, aus dem Darlehensvertrag Nr. Darlehen01, welchen der Kläger mit der Z Bank am 10.11.2020 hinsichtlich des vorgenannten Fahrzeugs geschlossen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 35 % und die Beklagte 65 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 30 % dem Kläger und zu 70 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung der Gegenseite jeweils durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 51.886,42 € festgesetzt.

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