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7 U 14/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-07-09, 7 U 14/21
7 U 14/21Obergericht09.07.2021
Ersichtlich querulatorische Befangenheitsanträge ohne sachlichen Kern können analog § 26a Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2, Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 StPO ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme durch die abgelehnten Richter einstimmig als unzulässig verworfen werden.
Entscheidungsdatum: 2021-07-09
Aktenzeichen: 7 U 14/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0709.7U14.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: § 42 Abs. 2 ZPO; § 26a StPO
Ersichtlich querulatorische Befangenheitsanträge ohne sachlichen Kern können analog § 26a Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2, Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 StPO ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme durch die abgelehnten Richter einstimmig als unzulässig verworfen werden.
Das Ablehnungsgesuch des Verfügungsbeklagten gegen die Unterzeichner, eingegangen am 06.07.2021, wird einstimmig als unzulässig verworfen.
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