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8 U 156/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-06-14, 8 U 156/20
Entscheidungsdatum: 2021-06-14
Aktenzeichen: 8 U 156/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0614.8U156.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 22.07.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund beider Urteile jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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