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31 U 34/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-06-14, 31 U 34/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-14
Aktenzeichen: 31 U 34/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0614.31U34.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 14.01.2021 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster (Az. 014 O 434/18) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 16.000,00 EUR festgesetzt.
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