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10 W 34/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-06-11, 10 W 34/20
Entscheidungsdatum: 2021-06-11
Aktenzeichen: 10 W 34/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0611.10W34.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Normen: BGB § 133; § 2087 Abs. 1; § 2150
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdegegners trägt der Beteiligte zu 2).
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 268.000 EUR festgesetzt
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