Oberlandesgericht Hamm, 2021-06-11, 10 W 34/20

10 W 34/20Obergericht11.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 34/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-11

Aktenzeichen: 10 W 34/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0611.10W34.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Normen: BGB § 133; § 2087 Abs. 1; § 2150

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdegegners trägt der Beteiligte zu 2).

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 268.000 EUR festgesetzt

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