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5 U 71/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-05-31, 5 U 71/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-31
Aktenzeichen: 5 U 71/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0531.5U71.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.06.2020 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Das klagende Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das klagende Land darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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