Oberlandesgericht Hamm, 2021-05-26, 3 U 31/21

3 U 31/21Obergericht26.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 31/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-26

Aktenzeichen: 3 U 31/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0526.3U31.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen der versäumten Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen das am 06.01.2021 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 86.500,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.