Oberlandesgericht Hamm, 2021-05-21, 27 W 25/21

27 W 25/21Obergericht21.05.2021

Regest

zur Löschung nach § 74 Abs. 1 GmbHG bei noch nicht abgeschlossenen Besteuerungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 W 25/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-21

Aktenzeichen: 27 W 25/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0521.27W25.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: GmbHG § 74 Abs. 1, § 73 Abs. 1

Leitsätze

zur Löschung nach § 74 Abs. 1 GmbHG bei noch nicht abgeschlossenen Besteuerungsverfahren

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm – Registergericht – vom 26. Februar 2021, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 15. März 2021, wird auf Kosten des Beteiligten zu 1. zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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