Oberlandesgericht Hamm, 2021-05-18, 9 W 14/21

9 W 14/21Obergericht18.05.2021

Regest

Beschränkt sich der konkrete Einsatz eines Traktors darin, dass dessen Funktion als Arbeitsmaschine im Vordergrund stand und der Schadensablauf nicht durch den Betrieb des Traktors als Kraftfahrzeug mitgeprägt wurde, scheidet eine Haftung aus Betrieb gem. § 7 Abs. 1 StVG aus.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 W 14/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-18

Aktenzeichen: 9 W 14/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0518.9W14.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 7 Abs. 1 StVG

Leitsätze

Beschränkt sich der konkrete Einsatz eines Traktors darin, dass dessen Funktion als Arbeitsmaschine im Vordergrund stand und der Schadensablauf nicht durch den Betrieb des Traktors als Kraftfahrzeug mitgeprägt wurde, scheidet eine Haftung aus Betrieb gem. § 7 Abs. 1 StVG aus.

Tenor

In dem Prozesskostenhilfeverfahren wird die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 05.03.2021 zurückgewiesen.

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