Oberlandesgericht Hamm, 2021-05-17, 11 U 166/20

11 U 166/20Obergericht17.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 166/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-17

Aktenzeichen: 11 U 166/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0517.11U166.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.09.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 1.500,00 € festgesetzt.

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