Oberlandesgericht Hamm, 2021-05-10, 31 U 8/21

31 U 8/21Obergericht10.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 8/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-10

Aktenzeichen: 31 U 8/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0510.31U8.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Die Klägerin erhält Gelegenheit, hierzu innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen. Innerhalb der Frist mag mitgeteilt werden, ob die Berufung aus Gründen der Kostenersparnis zurückgenommen wird.

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