Oberlandesgericht Hamm, 2021-04-26, 1 Ws 135/21

1 Ws 135/21Obergericht26.04.2021

Regest

Eine zumal presseöffentliche Verletzung des Beratungsgeheimnisses kann geeignet sein, die Amtsenthebung eines Schöffen zu rechtfertigen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 135/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-26

Aktenzeichen: 1 Ws 135/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0426.1WS135.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: GVG § 51 Abs. 1; DRiG § 43

Leitsätze

Eine zumal presseöffentliche Verletzung des Beratungsgeheimnisses kann geeignet sein, die Amtsenthebung eines Schöffen zu rechtfertigen.

Tenor

Der Hilfsschöffe A wird seines Amtes enthoben.

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