Oberlandesgericht Hamm, 2021-04-21, 11 U 102/20

11 U 102/20Obergericht21.04.2021

Regest

Zur Frage der Übertragung der Räum- und Streupflicht auf die Anlieger und der dann bei dem übertragenden Hoheitsträger verbleibenden Kontrollpflicht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 102/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-21

Aktenzeichen: 11 U 102/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0421.11U102.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, §§ 9, 9a, 47 StrWG NRW

Leitsätze

Zur Frage der Übertragung der Räum- und Streupflicht auf die Anlieger und der dann bei dem übertragenden Hoheitsträger verbleibenden Kontrollpflicht.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird an das am 12. Juni 2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelfer.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.