Oberlandesgericht Hamm, 2021-04-19, 3 U 13/20

3 U 13/20Obergericht19.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 13/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-19

Aktenzeichen: 3 U 13/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0419.3U13.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.11.2019 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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